Einmaliger Zuschuss von 150 Euro!
Im Schuljahr 2022/23 wird für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, pro Kind, abhängig vom Einkommen ein einmaliger,
nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt.
Förderkriterien:
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Für Schüler*innen, die im Schuljahr 2022/23 der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen und Hauptwohnsitz in OÖ
haben
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Förderung als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss unter Berücksichtigung der sozialen Bedürftigkeit ausbezahlt
- Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler*in im Schuljahr 2022/23
- Antrag ist seitens der Eltern bis spätestens 31.7.2023 via Online-Antrag zu stellen